Zuschuss der Krankenkassen für Ihre Ernährungsberatung

Einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie für:

  • Einzelberatungen ( präventive Ernährungsberatung nach § 20 Abs. 1 SGB V)

Die Kostenübernahme über die gesetzliche Krankenkasse ist teilweise möglich. Die Höhe der Zuzahlungen unterscheidet sich je nach Krankenkasse.


Preise der Ernährungsberatung